Naherholung und sanfter Tourismus
landschaftsgebundene Erholung an der Trebel
Bereiche mit besonderer Bedeutung für die die Erholungsfunktion der Landschaft
Flusstäler von Tollense, Peene, Trebel sowie Kleinem und Großem Landgraben
Die besonders attraktiven Landschaftsräume, welche eine „herausragende Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung bzw. die Erholungsfunktion der Landschaft“ besitzen, sollen so erschlossen und entwickelt werden, dass die ruhige, landschaftsgebundene Erholung und der Erhalt der besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaften gleichermaßen gefördert werden. In Landschaftsteilen, die neben der Eignung für die Erholungsnutzung auch eine besondere oder herausragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz haben, ist die Erholungsnutzung den Schutzerfordernissen anzupassen. Besondere Regelungen, Besucherlenkung und auch Einschränkungen können im Einzelfall erforderlich sein, um die Erholungseignung der Landschaft dauerhaft zu sichern und die Erfordernisse des Arten und Biotopschutzes zu gewährleisten. Die Planungsregion ist zudem reich an Kultur-, Boden- und Baugeschichtsdenkmalen, die als Zeugen der Landschafts- und Siedlungsgeschichte erheblich zur touristischen Attraktivität der Region beitragen. Die Erlebbarkeit der Landschaft und die Nachvollziehbarkeit ihrer Geschichte sind zu bewahren. Historische Kulturlandschaften sollen erhalten und gepflegt werden.
Tourismusschwerpunkträume
Mecklenburgische Schweiz mit dem Kummerower See und Malchinsee und Vorpommersche Flusslandschaft mit Peene, Tollense und Trebel
Schutzbedürftigkeit
Die reiche und für Deutschland teilweise einzigartige Florenausstattung der Planungsregion ist besonders schutzbedürftig. Dies betrifft vor allem Standorte mit regional und überregional bedeutender Artenausstattung, Standorte von gefährdeten Arten, die ihren Verbreitungsschwerpunkt in Vorpommern haben und Standorte von Arten, die vom Aussterben bedroht sind.
Zu diesen Standorten zählen in der Planungsregion u.a.:
die Flusstal-, Becken- und Küstenüberflutungsmoore des Peenetals, der Trebel, der Recknitz und des Küstensaums
Quelle: Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern. Entwurf des Umweltberichtes 2018 zur vierten Beteiligung. Stand: September 2018