Aktion Rehkitzrettung in Nossendorf
Vielen Dank an die Aktiven, die beispielsweise Ende Mai in Nossendorf im frühen Morgengrauen vier Rehkitze retten und wieder mit ihren Müttern zusammenbringen konnten!
Kitzrettung
Vier Kitze wurden gefunden, gesichert und nach der Mahd wieder frei gegeben. Siehe letztes Foto, da haben die Ricke und das Kitz sich gefunden.
Der Drohnenführer (D.Gutglück) für die Suche wurde vom Landesjagdverband Gruppe Kitzretter Demmin geschickt.
Fotos zur Verfügung gesztellt von R. Meinke
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Sobald im Frühjahr das frische Grün wieder auf den Wiesen wächst, beginnt eine lebensgefährliche Zeit für kleine Hasen- und Rehkitze. Die Wiesen mit ihrem Futter für’s Vieh stehen zur Mahd an, die Tierkinder werden von ihren Müttern im hohen Gras vor Feinden versteckt; sie bleiben an Ort und Stelle geduckt liegen, auch wenn der Mähdrescher kommt. So werden jedes Frühjahr viele Jungtiere getötet. Verstärkt werden von engagierten Ehrenamtlichen mittlerweile mit Hilfe von Drohnen im hohen Gras entdeckt, geborgen und nach der Mahd wieder frei gelassen, sodass ihre Mütter sie finden können.
Rechte der Rehkitze in MV
In Mecklenburg-Vorpommern (MV) sind Landwirte und Jäger gesetzlich verpflichtet, Rehkitze vor der Mahd zu schützen. Das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz verbieten es, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten oder zu verletzen. Der Fahrer einer Mähmaschine macht sich strafbar, wenn er die Fläche nicht absucht oder sich nicht an Schutzvorgaben hält.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten im Detail:
Wer trägt die Verantwortung?
Das Verursacherprinzip gilt: Der Landwirt oder der Maschinenführer ist in der Pflicht, sicherzustellen, dass keine Tiere bei der Mahd zu Schaden kommen. Auch der Jagdpächter hat im Rahmen seiner Hegepflicht eine Mitverantwortung.
Was muss getan werden?
Wiesen müssen vor der Mahd zwingend kontrolliert werden. Mittlerweile hat sich der Einsatz von Wärmebilddrohnen als Standard etabliert. Finden Drohnen-Teams ein Kitz im hohen Gras, wird dieses fachgerecht geborgen und erst nach der Mahd wieder in die Freiheit entlassen.
Keine Eigenmächtigkeit (Jagdwilderei):
Da es sich bei der Kitzrettung um eine Form der Jagdausübung handelt, ist das Suchen und Bergen rechtlich dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. Spaziergänger oder Privatpersonen dürfen Rehkitze ohne Absprache mit dem Jagdpächter weder anfassen noch mitnehmen – andernfalls droht der Vorwurf der Jagdwilderei. Das Gesetz erlaubt die Aufnahme von hilflosen Tieren durch Privatpersonen nur unter bestimmten Auflagen und nicht bei Wildtieren.
Was tun beim Fund?
Informieren Sie unverzüglich den örtlichen Jagdpächter, einen Jäger oder direkt anerkannte Tierschutzorganisationen (wie z. B. die Wildtierhilfe MV). Fassen Sie das Tier möglichst nicht mit bloßen Händen an, da die Ricke (Muttertier) ihr Kitz bei menschlichem Geruch oft verstößt.
Quelle: Google AI






