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Was also tun mit den Gartenabfällen? Kompostieren!

Das Verbrennen von Gartenabfällen bleibt grundsätzlich verboten

Es wird wieder wärmer und damit beginnt die Zeit der Gartenpflege. Abgeschnittene Äste oder zusammengekehrtes Laub werden dann vielerorts auf einem Haufen gesammelt und verbrannt. Darf man das an der Seenplatte eigentlich? Vom Grundsatz her: Nein! Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine unzulässige Form der Abfallentsorgung, genau wie das Verbrennen von Brettern, Balken, Sperrmüll, Reifen oder anderen Abfällen.

Trotzdem hält sich mancherorts der Irrglaube, in den Monaten März und Oktober sei es in Ordnung, Gartenabfälle zu verbrennen. Der Grund für diese Falschannahme liegt in der Pflanzenabfallverordnung des Landes M-V: Hiernach dürfen Gartenabfälle auf privat genutzten Gartengrundstücken in absoluten Ausnahmefällen in den Monaten März und Oktober täglich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr verbrannt werden. Als absoluter Ausnahmefall gilt zum Beispiel, wenn anderweitige Entsorgungen wie das Verrotten durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden, Kompostieren auf dem eigenen Grundstück oder die Nutzung der vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte vorgehaltenen Wertstoffhöfe nicht möglich bzw. nicht zumutbar sind. Diese Ausnahmeregelung kommt in aller Regel jedoch schon alleine deshalb nicht zum Tragen, weil im gesamten Landkreis insgesamt 14 Wertstoffhöfe zur Verfügung stehen.

Auch greift diese Ausnahmeregelung nicht, wenn Gemeinden das Verbrennen pflanzlicher Abfälle mit einer Allgemeinverfügung ganzjährig verbieten. Dies ist in der Stadt Neubrandenburg, der Stadt Neustrelitz mit den Ortsteilen Fürstensee und Klein Trebbow, der Stadt Penzlin mit den Bereichen „Seeblick“ und „Neubrandenburger Chaussee“, im Ortsteil Feldberg, in der Gemeinde Neverin mit dem Ortsteil Glocksin und in der Gemeinde Klink mit den Ortsteilen Eldenburg Süd, Grabenitz und Sembzin der Fall.

Was also tun mit den Gartenabfällen? Kompostieren!

Laub, Äste, Zweige, Rasenschnitt, aber auch organische Küchenabfälle, können mit wenig Aufwand und etwas Geduld auf dem eigenen Grundstück kompostiert und so in wertvollen Humus bzw. Mutterboden umgewandelt werden. Das schont die Umwelt, freut den Gärtner und spart Geld. Äste und Zweige sollten vor der Kompostierung möglichst zerkleinert werden, um eine schnellere Verrottung zu ermöglichen. Die zerkleinerten Äste sind auch ideal zur Vermischung mit frischen Grasschnitt geeignet, um diesen aufzulockern und Fäulnis zu vermeiden.

Offene Feuer wie zum Beispiel Feuerschalen und Lagerfeuer unterliegen zwar nicht dem Abfallrecht, trotzdem sind auch hier die abfallrechtlichen Regelungen zu beachten. Nur trockenes, unbehandeltes Schnitt- und Brennholz darf verbrannt werden. Gartenabfälle, Bau- und Baurestabfälle, Sperrmüll, Fenster, Kunststoffe, Verpackungsmaterial oder andere Abfälle gehören nicht in die Feuerschale oder das Lagerfeuer! In jedem Fall gilt beim Feuer machen: Brandschutzbestimmungen der jeweiligen Gemeinden beachten, geeignete Löschmittel bereithalten und Rauchbelästigungen vermeiden.

Quelle: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Pressemitteilungen, 26.2.2025, pressestelle@lk-seenplatte.de