50.000 Euro für Nossendorf
Der Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommen beschließt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/5680 mit folgenden Maßgaben anzunehmen:
Zur Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastruktur-finanzierungsgesetzes werden den kreisfreien Städten und allen kreisangehörigen Gemeinden über die Landkreise ein Betrag in Höhe von je 50 000 Euro bereitgestellt.
Mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg Vorpommern und den Landräten und Oberbürgermeistern für die Landkreise und kreisfreien Städte werden Regelungen zur Umsetzung festgelegt und die Vorgaben des Bundes im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz und der dazu abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und den Ländern zur Durchführung des Gesetzes auf die begünstigten Kommunen übertragen.
Quelle: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern - Drucksache 8/5680 -
In der heutigen Landtagssitzung wurde der neue Finanzausgleich in zweiter Lesung beschlossen.
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Sowohl das Land als auch die Kommunen stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Ergebnisse des Zensus‘, sinkende Steuereinnahmen und steigende Pflichtausgaben sorgen für immer geringere finanzielle Spielräume. In den Gesprächen wurde daher unter anderem vereinbart, dass die Kommunen in den kommenden beiden Jahren zusätzlich knapp 350 Millionen Euro erhalten. Desweiteren wurden Vereinbarungen zum Umgang mit dem Sondervermögen des Bundes getroffen. Über dieses soll MV 1,92 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre erhalten, um zusätzlich in die Infrastruktur zu investieren.
So sollen die Feuerwehren zusätzlich zu den bereits geplanten 95 Millionen Euro für Gerätehäuser weitere 5 Millionen Euro für Löschwasser erhalten. Eine weitere Vereinbarung zielt darauf ab, dass alle, also auch die kleineren Gemeinden vom Sondervermögen profitieren. So soll jede Gemeinde einen Sockelbetrag von 50.000 Euro für Investitionsprojekte erhalten. Damit stärke das Land gezielt die kommunale Handlungsfähigkeit und die Daseinsvorsorge vor Ort.
„Jede Gemeinde erhält 50.000 Euro für Investitionen – das ist eine echte Hausnummer"
Quelle: Pressemitteilung 18. März 2026: Im Landtag beschlossen: Neues FAG setzt Vereinbarung mit den Kommunen konsequent um. SPD Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern. (Martina Tegtmeier)
In Güstrow haben das Land und die kommunalen Spitzenverbände die Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Investitionspakets des Bundes für MV unterzeichnet.
Mit der Vereinbarung zwischen dem Land und der kommunalen Ebene wird geregelt, wie die Mittel aus dem Sondervermögen zwischen Land und Kommunen verteilt werden. Unterzeichnet haben Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sowie Vertreterinnen und Vertreter von Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern.
Einmalpauschale für alle Gemeinden: Jede Gemeinde erhält 50.000 Euro zur freien Investition; die Mittel können auch als Kofinanzierung in andere Förderprogramme eingebracht werden.
Quelle: Investitionspaket für MV: Land und Kommunen starten Umsetzung. (Regierungsportal M-V, Landesregierung, Ministerpräsidentin und Staatskanzlei)


